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Konditionen:


1. Stellen und Abräumen des Zeltes erfolgt nur unter Leitung einer vom Vermieter gestellten Fachperson. Die Leistung dieser Fachperson ist im Mietpreis inbegriffen.
2. Der Mieter hat zum Aufstellen und Abräumen mindestens 4 Personen aufzubieten. Wenn das nicht möglich ist, wird der Vermieter die fehlenden Personen zu oben erwähnten Konditionen stellen.
3. Lieferung und Abholen der Mietobjekte durch den Mieter sind nur mit zugelassenen Fahrzeugen gemäss Strassenverkehrsordnung, die über die zulässige Anhängerlast verfügen, erlaubt
4. Für Mutwillige Beschädigungen und Entwendungen an den Mietobjekten ist der Mieter haftbar und hat sich ggf. dafür zu versichern.
5. Grillieren und Kochen im Zelt ist untersagt.
6. Anbauten und Veränderungen an den Standard-Stellplänen bedürfen ausdrücklich der Genehmigung durch die zuständige Fachperson.
7. Die Haftbarkeit des Mieters beginnt mit der Abgabe durch die Fachperson und endet mit der Schlusskontrolle vor dem Abräumen.
8. Allfällige Mängel sind auf dem Übernahme/Rücknahme-Protokoll, schriftlich festzuhalten.